Haltestelle Mühlenstraßen B5, Brunsbüttel

Abfahrt, Ankunft, Fahrplan und Buslinien

Die aufgelisteten Buslinien fahren an der Haltestelle Mühlenstraßen B5, Brunsbüttel in Brunsbüttel ab. Gerade wenn sich der Fahrplan an der Haltestelle Mühlenstraßen B5, Brunsbüttel durch den zuständigen Verkehrsbetrieb in Brunsbüttel ändert ist es wichtig die neuen Ankünfte bzw. Abfahrten der Busse zu kennen. Sie möchten aktuell wissen wann Ihr Bus hier, an dieser Haltestelle ankommt bzw. abfährt? Möchten vorab für die nächsten Tage den Abfahrtsplan in Erfahrung bringen? Ein ausführlicher Plan mit der Abfahrt und Ankunft jeder Buslinie in Brunsbüttel kann hier betrachtet werden. An dieser Haltestellen fahren Busse bzw. Buslinien auch zu Corona bzw. Covid-19 Zeiten regulär und nach dem angegebenen Plan. Bitte beachten Sie die vorgeschriebenen Hygiene-Regeln Ihres Verkehrsbetriebes.

Häufige Fragen über die Haltestelle Mühlenstraßen B5


Welche Buslinien fahren an dieser Haltestelle ab?

An der Haltestelle Mühlenstraßen B5 fahren insgesamt 1 verschiedene Busse ab. Die Buslinien sind die folgenden: 2584. Diese Verkehrsmittel verkehren in der Regel jeden Tag.


Wann fährt der erste Bus an der Haltestelle?

Als erstes kommt der Bus montags um 05:49. Diese Buslinie ist die Buslinie Bus 2584 mit der Endhaltestelle Marne ZOB


Wann fährt der letzte Bus an der Haltestelle?

Der letzte Bus fährt montags um 21:30 ab. Diese Buslinie ist die Linie Bus 2584 mit der Endhaltestelle Fähre Nord, Brunsbüttel


Was ist der Umgebung der Haltestelle?

Diese Straßen liegen in der Nähe der Haltestelle: Mühlenstraßen, Ortsmitte, Mühlenstraßen, B 5, Marner Chaussee und Nordhusener Straße


Kann ich meinen Abfahrtsplan erhalten?

Natürlich können Sie hier einen aktuellen Abfahrtsplan aller Buslinien für die Haltestelle Mühlenstraßen B5 für die folgenden drei Wochentage anfordern.


Covid-19 - Was muss ich derzeit beachten?

Alle Buslinien verkehren wieder an der Haltestelle Mühlenstraßen B5. Gerade jetzt ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Einsteigen über in Ihrer Stadt geltende Hygienevorschriften in Bezug auf Covid-19 bzw. Corona informieren.